Schule

Sonderbeschulungen

Das Bildungsdepartement verfolgt mit seinem Sonderpädagogikkonzept eine Senkung der Quote der Sonderbeschulungen. Es geht davon aus, dass im Durchschnitt über alle Schülerinnen und Schüler im Kanton bei 2,5 % eine Indikation für eine Sonderbeschulung besteht. Unter den Gemeinden gibt es aber sehr grosse Verwerfungen hinsichtlich dieser Gesamtquote. Das gilt auch für die Gründe der Sonderbeschulung. Es ist statistisch erwiesen, dass Wohnorte mit einer Sonderschule vor Ort eine signifikant höhere Sonderschulquote ausweisen. Bei aktuell 933 Schülerinnen und Schülern liegt die Quote der Schule Rorschach bei 5.3% oder 49 Sonderschülerinnen und -schüler (Stand 31.10.2022). Es ergeben sich folgende Werte:

Grund der Sonderschulung
Anzahl Kinder 2019
Anzahl Kinder 2020
Anzahl Kinder 2021
Anzahl Kinder 2022
Geistige Behinderung
16
14
16
15
Sprach-/Hörbehinderung
12
19
18
22
Verhaltensstörung
6
4
4
5
Körperbehinderung
1
0
0
0
Mehrfachbehinderung
0
0
4
7
Schulabsentismus
-
-
1
0
Total
35
37
43
49

Ins politische Rampenlicht schaffte es der Kanton wegen der übereilten Reduktion von Sonderschulplätzen auf Sommer 2018. Von insgesamt 60 Kindern durfte die Sprachheilschule nur 40 aufnehmen. Die übrigen müssen vor Ort in Regelklassen beschult werden. In Rorschach betraf es vier Kinder. Für den Fall, dass es nicht gelingt, die dringend benötigten Sprachheilschulplätze zu erhalten, müsste vor Ort eine Sprachheilschulklasse eröffnet werden. Das Kantonsparlament hat per 1. August 2021 den 24. Nachtrag zum Volksschulgesetz erlassen, der den Kanton verpflichtet, für eine ausreichende Anzahl Sonderschulplätze zu sorgen.

Die Gründe für den starken Anstieg in Rorschach sind:

  1. Rund 1/3 aller Kinder in einer Sonderschule sind bereits mit einer rechtskräftigen Sonderschulverfügung von einer anderen Gemeinde zugezogen. Der Stadtrat hat im Oktober 2022 einen Nachtragskredit über CHF 200’000 gesprochen für notwendige Sonderbeschulungen durch fünf Zuzüge seit den Sommerferien.
  2. Zahlreiche Kinder in Sonderschulen stammen aus Familien, in denen gleichzeitig mehrere Kinder einer Sonderschule zugewiesen sind.
  3. Auffallend viele Kinder mussten einer Sonderschule zugewiesen werden, weil sich das Familiensystem als nicht ausreichend tragfähig zeigte.

Auch die heilpädagogischen Schulen operieren wegen der missglückten Sonderschulstrategie allesamt an der Kapazitätsgrenze, was dazu führte, dass im Wiggenhof auf Sommer 2022 vier Kinder aus der Region nicht aufgenommen werden konnten. Die Schule Rorschacherberg führt deshalb einen heilpädagogischen Not-Kindergarten mit je einem Kind aus Rorschach und Goldach. Insgesamt ist für die Sonderbeschulungen mit Kosten von CHF 2’120’000.00 zu rechnen.