an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Rorschach
Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haben wir die Buchführung, die Jahresrechnung und die Amtsführung für das Rechnungsjahr 2022 sowie die Anträge des Stadtrates über Budget und Steuerplan für das Rechnungsjahr 2023 geprüft.
Für die Jahresrechnung und die Amtsführung ist der Stadtrat verantwortlich, während die Aufgabe der GPK darin besteht, diese zu prüfen und zu beurteilen.
An insgesamt 10 Sitzungen wurden die elektronisch eingesehenen Protokolle und Unterlagen besprochen. Auch mittels Interviews und Prüfungen von Unterlagen bei städtischen Betrieben und der Schule konnten wir eine gesetzeskonforme Amtsführung feststellen.
Darüber hinaus hat die GPK den Vertrag mit PricewaterhouseCoopers (PwC) durch den Stadtrat kündigen lassen, die Revision per 1. Juli 2022 neu ausgeschrieben und im Ergebnis eines Einladungsverfahrens der Firma BDO übertragen.
Die Jahresrechnung 2022 wurde im Sinne von Art. 40 der Gemeindeordnung im Auftrag der GPK durch die BDO AG, St. Gallen, einer eingehenden Prüfung unterzogen. Der Stadtrat und die GPK haben vom Revisionsbericht Kenntnis genommen. Darin wurde zusammenfassend festgestellt, dass die Buchführung sauber und zweckmässig erfolgte sowie die Jahresrechnung korrekt erstellt wurde.
Gemäss unserer Beurteilung sowie jener der BDO AG, St. Gallen, entsprechen die Buchführungen und die Jahresrechnungen ebenso wie die Anträge des Stadtrates über Budget und Steuerplan den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Jahresrechnung der Stadt Rorschach schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 5’195’488.35 ab. Auch dieses Jahr wurde das Ergebnis durch den Zugang aus der Aufwertungsreserve von CHF 5’000’000.00 begünstigt. Einem Finanzvermögen von CHF 50’649’398.46 steht ein Fremdkapital von CHF 66’626’190.17 gegenüber.
Der Stadtrat beantragt, den Gewinn von CHF 5’195’488.35 dem Eigenkapital zuzuweisen.
Die Technischen Betriebe Rorschach erzielten einen Gewinn von CHF 3’156’290.52. Zusammen mit der ausserordentlichen Ablieferung aus der Gewinnverwendung ergab sich daraus für das Jahr 2022 eine Abgabe an die Stadt in der Höhe von CHF 1’300’672.00. Der Restgewinn von CHF 2’460’290.52 soll in die Anlagenerneuerungsreserven EV (CHF 980’572.58) und WV (CHF 1’479’717.94) eingelegt werden.
Beim Altersheim Rorschach resultierte ein Einnahmenüberschuss von CHF 658’324.83. Dieser soll der Betriebsreserve gutgeschrieben werden.
Die Geschäftsprüfungskommission ist mit den vorgeschlagenen Gewinnverwendungen einverstanden.
Aufgrund unserer Prüftätigkeit stellen wir folgende Anträge:
- Die Jahresrechnungen 2022 der Stadt Rorschach seien zu genehmigen.
- Die Anträge des Stadtrates über Budget und Steuerfuss für das Rechnungsjahr 2023 mit den nachstehenden Steueransätzen seien zu genehmigen:
- eine Gemeindesteuer von wie bisher 129 Prozenten der einfachen Steuer;
- eine Grundsteuer von 0,8 Promille des amtlichen Verkehrswertes der Grundstücke;
- eine Feuerwehrabgabe von 10 Prozent der einfachen Steuer des Einkommens, höchstens CHF 700.–.
Wir danken dem Bereichsleiter Finanzen und seinem Team für die transparente und saubere Buchführung. Wir danken aber auch dem Stadtrat und den Mitarbeitenden der Verwaltung für die gute Erfüllung ihrer Aufgaben.
Rorschach, 6. März 2023
Die Geschaftsprüfungskommission
Matthias Graf, Präsident
Roald Aebischer, Vizepräsident
Laszlo Nagy, Aktuar
Stefan Gerschwiler
Stefan Halbheer
Roger Widmer
Daniel Zwissler